Hilfsmittel
RHZ - Beratungsstelle für Blinde und Sehbehinderte
Ihr Spezialist für Hilfsmittel, die bei der Arbeit und im Alltag nützlich und hilfreich sind.
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Welche Hilfsmittel bieten wir an?
Die Palette der Hilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte ist inzwischen recht groß geworden. Es gibt zunächst die allgemeinen Hilfsmittel wie sprechende Uhren, sprechende Haushaltsartikel, Blindenabzeichen, Geh- und Langstöcke usw., danach folgt der Bereich der Lese- und Vorlesegeräte.
Hierunter fallen Bildschirmlesegeräte für Sehbehinderte, sowie computerunterstützte Arbeitsplatzausstattungen mit Großbildschirm und Schriftvergrößerung. Vorlese- und Braillesysteme in Windows und Wartung älterer Systeme in verschiedenen Sprachen. Die nächste Gruppe ist die der medizinischen Hilfsmittel, wie z.B. Blutdruckmesser oder Blutzuckermessgeräte usw.. Ihr Einsatz hängt ganz davon ab, für welche Anwendung und für welche Behinderung sie benötigt werden.
Manche Menschen haben neben ihrer Sehbehinderung oder Blindheit noch weitere körperliche Einschränkungen; wir meinen die Gruppe der Mehrfachbehinderten. Das sind in aller Regel Menschen, auf die man besonders intensiv eingehen muss. Zunächst muss analysiert werden, wie die verschiedenartigen, gleichzeitig vorhandenen Behinderungen, mit entsprechenden Hilfsmitteln oder Kombinationen aus solchen, ausgeglichen werden können und somit das tägliche Leben erleichtert wird.
So erproben wir z.B. bei Menschen mit motorischen Störungen in den Gliedmaßen, oder bei Spastikern, an speziellen Tastaturen die Bedienung von Lese- und Vorlesegeräten.
Rufen Sie uns an: (+49) 06542 / 96 98 00. Wir beraten Sie gerne.
Der Weg zu ihrem Hilfsmittel:
Ob es sich nun um eine Arbeitsplatzausstattung oder um ein Lesegerät für den Privatgebrauch handelt, in jedem Fall führen wir eine ausführliche Erprobung, ohne Zeitzwang, an den entsprechenden Geräten durch, bevor sie bei dem jeweiligen Kostenträger beantragt werden. Auf Wunsch kann die Erprobung der Hilfsmittel auch bei Ihnen zu Hause stattfinden, da wir mit allen Gerätschaften mobil sind.
Lässt die Erprobung Verbesserungen der Lebensumstände für den Behinderten erkennen, übernehmen wir auf Wunsch den gesamten Schriftverkehr und mündliche Verhandlungen mit allen Stellen, die für die Bewilligung des Hilfsmittels zuständig sind. Dies beginnt bei der Korrespondenz mit ihrem Arzt und der Krankenkasse, ggf. über den Rehaträger.
Angemerkt sei im übrigen, dass bei vorliegender Voraussetzung die jeweiligen Kostenträger (Rehaträger, Arbeitsamt, Integrationsamt usw.) eine Arbeitsplatzausstattung weitestgehend bezuschussen.
Nach einer höchstrichterlichen Entscheidung des BSG haben erblindete und hochgradig sehbehinderte Menschen auf Antrag einen Anspruch auf Bewilligung eines entsprechenden Hilfsmittels, mit dessen Hilfe die Behinderung gelindert wird und die Mobilität gefördert wird.
Wir sind Vertragspartner aller Krankenkassen und seit Juni 2006 nach DIN EN ISO 9001:2000 zertifiziert und können daher das bewilligte Hilfsmittel, ohne das der Betroffene in Vorleistung gehen muss, direkt mit dem Kostenträger abrechnen.
Das beste Hilfsmittel ist nur so gut, wie man es bedienen kann. Daher gehört zu jedem Lesegerät oder Vorlesesystem eine ausführliche Schulung, die je nach Wunsch zu Hause, am Arbeitsplatz oder in unserem Institut durchgeführt werden kann. Die nachgehende Betreuung per Telefon oder der Kundendienst bei Gerätedefekten gehören natürlich auch zu unseren Leistungen.